Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit bietet, seine Altersrente zu einem Großteil über Einsparungen seiner Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zu finanzieren. Denn als eingetragener Verein gilt die Unterstützungskasse als steuerbefreite, soziale Einrichtung. Träger sind bzw. werden die Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung - auch in Form der arbeitnehmerfinanzierten Gehaltsumwandlung - einrichten wollen.
Dem Arbeitgeber bietet die UK die Möglichkeit, seine Kosten zu reduzieren. Im Rahmen einer durch Gehaltsumwandlung eigenfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge bietet die Unterstützungskasse die Möglichkeit, Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung in Form einer Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu verbessern.
- Der Arbeitgeber ("Trägerunternehmen") behält die Umwandlungsbeträge der Mitarbeiter ein und leitet sie als steuerfreie "Zuwendung" an die Unterstützungskasse im Abbuchungsverfahren weiter
- Die Unterstützungskasse schließt für jeden Arbeitnehmer in Höhe des umgewandelten Betrages die entsprechende (Rückdeckungs-) Versicherung ab und erteilt dem Arbeitnehmer die Versorgungszusage, die genau den Leistungen des Versicherungsvertrages entsprechen.
- Gegenstand der Umwandlung sind laufende Beiträge (in gleicher oder steigender Höhe). Einmalbeiträge oder eine verkürzte Beitragszahlungsdauer sind nicht möglich. Eine Auszahlung kann frühestens mit dem 60sten Lebensjahr des Einzahlers beginnen.
- Die Beitragsgrenzen wie bei der "Direktversicherung" haben hier keine Gültigkeit, die Beitragshöhe ist also fast unbegrenzt.
- Zum Beitritt der Unterstützungskasse sind mindestens 10 Arbeitnehmer je Firma oder ein Jahresgesamtvolumen über 4000,- EURO notwendig.
Die Vorteile der Unterstützungskasse für den Arbeitgeber:
- Die Sozialversicherungsabgaben des Arbeitgebers reduzieren sich, da die Umwandlungsbeiträge das Bruttogehalt des Arbeitnehmers mindern. Steuern und Sozialversicherungsabgaben werden also auf Basis dieser veränderten Grundlage berechnet. Hat der Arbeitnehmer die Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht überschritten, reduzieren sich Steuer- und Sozialversicherungsabgaben.
Einfaches Handling
- Es erfolgt kein Eingriff in die Bilanz des Unternehmens, also keine Rückstellungsbildung wie bei der Pensionszusage ("Outside Funding"). Daher sind auch keine versicherungsmathematischen Gutachten notwendig. Und es entfallen keine Steuern auf die Umwandlungsbeträge (im Gegensatz zur Direktversicherung)
Die Vorteile der Unterstützungskasse für den Arbeitnehmer:
Die Umwandlungsbeträge reduzieren das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Auf der Basis des verringerten Bruttogehaltes werden die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge neu berechnet. Bewegt sich der Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, wird seine Steuerlast und sein Beitrag zur Sozialversicherung reduziert.
- Die Zinserträge der Versicherungen werden während der gesamten Vertragslaufzeit nicht versteuert, da die Kasse als Verein steuerbefreit ist. Das gilt auch bei kurzen Vertragslaufzeiten.
- Die mögliche kurze Laufzeit macht die Unterstützungskasse auch interessant für ÄLTERE Arbeitnehmer! 1 Jahr Restlaufzeit reicht bei der Unterstützungskasse aus! Da die Unterstützungskasse selbst "steuerbefreit" ist, entfällt die bei kurzen Laufzeiten (= weniger als 12 Jahre) ansonsten erforderliche Kürzung der Versicherungsleistung um die KESt!
- Erst im Leistungsfall werden die Versicherungsleistungen für den Versorgungsempfänger (Arbeitnehmer) als Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit steuerpflichtig und das zu einem niedrigen Pauschalsteuersatz.
- Die Ermittlung und Abführung dieser Beträge und die Netto-Auszahlung an den Leistungsempfänger übernimmt das Management der Unterstützungskasse unter Einbezug aller Vergünstigungen und Freibeträge des aktiven Arbeitnehmers.
- Die Unterstützungskasse kann auch von den Arbeitnehmern genutzt werden, die bereits eine Direktversicherung oder eine Versorgungszusage des Arbeitgebers haben.
- Sie ist auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH geeignet, die ihre Bilanz nicht beeinträchtigen möchten!
Entscheiden sich mindestens 10 Personen für diesen interessanten Weg der Eigenvorsorge, können weitere Vergünstigungen durch den Versicherer eingeräumt werden.
Möchten Sie Näheres über die Vorteile der Unterstützungskasse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfahren? Sprechen Sie uns direkt an: info@grootbramel.de

