Pensionskasse
„Die umlagenfinanzierten Rentenversicherungssysteme geraten immer mehr unter Druck. Hauptgrund dafür ist die bekannte demografische Entwicklung. Immer mehr Rentnern stehen immer weniger Aktive gegenüber. Spätestens im zweiten Jahrzehnt des nächsten Jahrhunderts wird das überwiegend aus Beiträgen finanzierte Rentensystem nicht mehr bezahlbar sein...“
- Dr.Eckhard Brüggemann / Mitglied im Bundesvorstand des BDA (Hausärzteverband) (1.7.1998)
Entgeltumwandlung über eine Pensionskasse
Durch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse vereinbart. Gleichzeitig wird bei der Pensionskasse eine Versicherung mit einem Beitrag in Höhe der gewünschten Entgeltumwandlung beantragt. Das gewünschte Leistungsspektrum bestimmt der Arbeitnehmer: Alters-, Berufsunfähigkeits-, und Hinterbliebenenversorgung stehen hierfür zur Verfügung.
Die Entgeltumwandlung mindert das aktuelle Bruttoeinkommen und, damit verbunden, die aktuelle Steuerbelastung. Durch die Steuerersparnis, die der Arbeitnehmer erzielt, verzichtet er netto auf einen geringeren Betrag als den, welchen er mit seinem Arbeitgeber für die Entgeltumwandlung vereinbart hat.
Des weiteren werden auch bei monatlicher Zahlungsweise an die Pensionskasse Sozialversicherungsbeiträge eingespart. Erwähnt werden muß allerdings, daß Sozialversicherungsbeiträge seit der Rentenreform 2001 nur noch bis 2008 eingespart werden können.
Mit dem Verzicht auf diese Gehaltsteile kassiert der Arbeitnehmer alle Vorteile aus dem vollen eingezahlten Brutto-Beitrag (2006 bis zu € 2.510,- jährlich!). Das wirkt sich natürlich vorteilhaft auf die Rendite der Pensionskasse aus.
RAHMENBEDINGUNGEN - Die Veränderung des „Drei-Säulen-Systems“
Musterbeispiel einer Pensionskasse:
der persönliche Steuersatz, beispielhaft gewählt für einen 30 jährigen Mann, Lohnsteuerklasse I, Jahreseinkommen 36.000,- €
| Sparbeitrag | monatlich | 210,00 € | |
| Steuer und Sozialversicherungsersparnis | monatlich | 121,47 € | |
| verbleibender Zahlbeitrag | monatlich | 88,53 € | |
| garantierte Rente durch die Pensionskasse ab dem 65. Lebensjahr | 773,02 € | ||
| voraussichtliche Rente ab dem 65. Lebensjahr | 1.060,51 € | ||
Wichtiger Hinweis: Die derzeitigen Gewinne und überschüsse des Versicherers sind in der voraussichtlichen Rente bereits eingerechnet, werden jedoch nicht bis zum Ablauf garantiert.
Ihre Vorteile durch die Pensionskasse:
- Variable Beitragsleistung
- Steuerfreie Beitragsleistungen (Steuerersparnis bereits unterm Jahr durch Lohnsteuerfreiheit)
- Sozialversicherungsfreie Beitragsleistungen bis 2008 (Entgeltumwandlung)
- Möglichkeit der privaten Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel
- Ablaufleistung kann anstelle der vereinbarten Rente auch als Kapitaloption ausgezahlt werden
- Keine Anrechnung bei Arbeitslosigkeit ( "Hartz IV- sicher" )
Die Pensionskasse stellt aufgrund der hohen Sozialversicherungs- und Steuerersparnis während der Beitragszahlungsdauer (1.457,64,- € jährlich bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000,- Euro und Steuerklasse I) die optimale Altersversorgung für Sie dar.
Anstatt der Altersrente kann auch eine Kapitalabfindung gewählt werden. Zur Reduzierung der Steuerlast im Alter sollte die Kapitalabfindung allerdings auf 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.
Der Bezug der Versorgungsleistungen ist bereits mit 60 Jahren möglich.
Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise:
übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber bei entsprechender Gehaltskürzung. Durch diese Gehaltsgestaltung entfallen für den Arbeitgeber und den/die Arbeitnehmer(in) die Sozialversicherungsbeiträge bis zum Jahr 2008 (Ende der Sozialversicherungsfreiheit von Pensionskassenbeiträgen bei Gehaltsumwandlung). Die Steuerfreiheit der Beiträge gem. § 3, 63 EStG besteht laut aktueller Rechtslage auch danach weiterhin fort.

