Pensionsfonds
Der Durchführungsweg Pensionsfonds
Dem Pensionsfonds werden vielfältige Kapitalanlagemöglichkeiten eingeräumt, aus denen sich attraktive Renditechancen ergeben.
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige - vom Betriebsvermögen getrennte - Einrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Sie räumt Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf künftige Leistungen ein. Als Versorgungsleistungen kommen lebenslange Altersrenten oder Auszahlungspläne mit unmittelbar anschließender Restverrentung in Betracht. Zusätzlich können, wie bei allen anderen Durchführungswegen, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen vereinbart werden.
Steuerliche Rahmenbedingungen
- Beim Pensionsfonds kann der Arbeitnehmer steuerfrei Beiträge in Höhe von bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aufbringen (§ 3 Nr. 63 EStG), soweit dieser Höchstbetrag nicht durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge ausgeschöpft wird. Die Versorgungsleistungen werden nachgelagert in voller Höhe besteuert.
- Der Pensionsfonds bietet zusätzlich die Möglichkeit der staatlichen Zulagenförderung (§ 10a EStG). Hier werden Renten gezahlt, die in voller Höhe nachgelagert besteuert werden.
- Für den Arbeitgeber sind die Beiträge zum Pensionsfonds als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Funktionsweise des Pensionsfonds

Vorteile auf einen Blick
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Bilanzneutralität
- Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
- In der Regel nachgelagerte Besteuerung möglich
- Sozialversicherungsfreiheit:
- bei Arbeitgeberfinanzierung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze
- bei Entgeltumwandlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze bis einschl. 2008 - Variable Beitragszahlung
- übertragung bestehender Direkt- und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds möglich
- Hohe Renditechancen

